Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die
Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am
21.03.2012 die
nachfolgende Beitragsordnung beschlossen, Die Höhe der
Mitgliedsbeiträge richtet sich nach
der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner
Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Beijährlicher Zahlung | |
Für Jugendliche von 15-18 Jahren | 20,00 Euro |
Für Studenten und Auszubildende, Rentner und Pensionäre, Schwerbehinderte | 30,00 Euro |
Für Einzelpersonen | 60,00 Euro |
Für juristische Personen / Institutionen | 120,00 Euro |
Für Ehepaare oder gleichgestellte Lebenspartner | 90,00 Euro |
Für Rentnerehepaare | 45,00 Euro |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Einzelpersonen festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge sind fällig am 30. Januar des jeweils neuen Kalenderjahres.