Beitragsordnung

Auf der Grundlage von § 6 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am
21.03.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen, Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach
der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:

  Beijährlicher Zahlung
Für Jugendliche von 15-18 Jahren 20,00 Euro
Für Studenten und Auszubildende, Rentner und Pensionäre, Schwerbehinderte 30,00 Euro
Für Einzelpersonen 60,00 Euro
Für juristische Personen / Institutionen 120,00 Euro
Für Ehepaare oder gleichgestellte Lebenspartner 90,00 Euro
Für Rentnerehepaare 45,00 Euro

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Einzelpersonen festgesetzte Betrag zu entrichten.

Die Beiträge sind fällig am 30. Januar des jeweils neuen Kalenderjahres.